Seit 1. August gelten neue Coronabestimmungen. Für Menschen, die mit Covid-19 infiziert, aber symptomlos sind, gelten nun Verkehrsbeschränkungen statt Quarantäne. Mit Maske dürfen diese also ihrer Arbeit nachgehen. Wie aber gehen die verschiedenen Branchen mit den neuen Möglichkeiten um?
Neue Regeln
Der Lebensmittelhandel lässt Infizierte bereits arbeiten
Der Lebensmittelhandel nutzt die neuen gesetzlichen Möglichkeiten und setzt Coronainfizierte ein, sofern diese nicht erkrankt sind.
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