Nachhaltigkeit und die finanzielle Widerstandskraft der zumeist familiengeführten Betriebe im heimischen Tourismus werden künftig verstärkt gefördert. Zusätzlich zu den bewährten Instrumenten - Zuschüsse, geförderte Kredite und Übernahme von Haftungen - "wird es ein neues Instrument geben, das wir 'Nachhaltigkeitsbonus' nennen", kündigte Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler am Montag bei der Präsentation der neuen Förderrichtlinien an, die ab 2023 gelten soll.

"Künftig wird ein Bonus mit geförderten Krediten kombinierbar sein und somit werden auch höhere Förderungen möglich sein", stellte die Staatssekretärin in Aussicht. Bei dem Bonus werde der Bund "nicht nur fünf, sondern sieben Prozent fördern", so Kraus-Winkler weiters. "Es ist natürlich die Einladung an die Länder, diesen Zuschuss des Bundes noch mal zu verstärken", regte sie eine Aufstockung der Bundesförderung auf Länderebene an.

Rechnungshof übte zuvor harsche Kritik

Für die Vergabe werde es ein Punkteschema geben. Bei der Neuausrichtung der Förderungen sei auch wichtig gewesen, "dass sie zielgerichteter werden". Zuletzt hatte der Rechnungshof die bisherige Art der Tourismusförderung des Bundes Mitte März harsch kritisiert. Was beim einzelnen Betrieb neu ankomme, sei "die Kombination geförderter Kredit und Zuschuss sowie das Thema Nachhaltigkeit", fasste die Leiterin der Abteilung Tourismusförderung im Ministerium, Martina Titlbach-Supper, zusammen.

Der Nachhaltigkeitsbonus fokussiert sich laut Kraus-Winkler auf die Dimension Ökologie, also Investitionen im Bereich Umwelt und Ressourcenschonung, wie etwa thermische Sanierung oder Umstellung des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger, die soziale Dimension Mitarbeiter/Regionen, wie beispielsweise die Schaffung von attraktiven Personalunterkünften und Kinderbetreuung sowie die wirtschaftliche Dimension. Hier gehe es zum einen vor allem um die Erleichterung von Betriebsübergaben bzw. -übernahmen, nicht nur innerhalb von Familien, sondern auch an langjährige Beschäftigte, und zum anderen um das Thema Digitalisierung. Förderungen gibt es hier für Investitionen in Hardware, die Verbesserung von Cyber Security und die Verbesserung des Vertriebs- und Verkaufsprozesses. Zur Stärkung der traditionell geringen Eigenkapitalquote soll es zudem Anreize zur Eigenkapitalbildung geben, sogenannte "Equity-Growth-Maßnahmen", umriss die Staatssekretärin die Eckpunkte der neuen Förderrichtlinien.

"Wir sind da schon unter Zeitdruck"

"Österreich soll zu den nachhaltigsten Destinationen in Europa gehören", machte Kraus-Winkler als übergeordnetes Ziel der Förderungen fest. Bisher lag der Fokus auf Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung und Betriebsübergaben. Die neue Förderstrategie "sollte innovative, zukunftsweisende Impulse setzen". Die entsprechende Richtlinie soll "spätestens ab Beginn nächsten Jahres in Kraft treten". Die vergangene Förderperiode 2014-2020 wurde wegen der Pandemie auf 2022 verlängert, "derzeit bis 30. September". "Wir sind da schon unter Zeitdruck." Die Neuausrichtung soll die bestehende Richtlinie ablösen.

Der Fördertopf wurde im vergangenen Jahr um zehn Millionen Euro erhöht, womit heuer 31 Mio. Euro zur Verfügung stehen - 24,5 Millionen davon gehen laut Titlbach-Supper direkt in die Förderung, 5 Millionen für Haftungsausfälle und 1,5 Millionen für Abwicklungsaufwendungen. Es wurde auch bereits fleißig abgerufen: "Wir sind bei der Hälfte", so die Förderexpertin. "Wir gehen davon aus, dass das Budget ausgeschöpft wird", sagte Kraus-Winkler.

Kleine und mittlere Unternehmenim Fokus

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), also Betriebe mit höchstens 250 Mitarbeitenden und 50 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. "Das heißt, alles, was Konzern- und Kettenhotellerie betrifft, ist da mal draußen", so die Abteilungsleiterin.

Kraus-Winkler hofft, dass sich an der seit 2019 neu überdachten Richtlinie jetzt nicht mehr allzu viel ändert. Nun gehe es noch "ums Einvernehmen mit dem Finanzministerium". Ziel sei es, "Nachhaltigkeit noch höher zu fördern als bisher". Basis ist das KMU-Förderungsgesetz. Für die Abwicklung war bisher die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) als Ansprechpartner für die Förderwerber zuständig.

"Ihr werdet von uns nicht viel Ankündigungspolitik hören, sondern Sachpolitik", stellte die neue Staatssekretärin in Aussicht, die bis vor kurzem Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) war und selbst Hotels führt.