Die Arbeiterkammer Wien hat die irische Fluglinie Ryanair geklagt und vor Gericht Recht bekommen. 32 Klauseln in den "Allgemeinen Beförderungsbedingungen" der Billigfluglinie wurden für unzulässig erklärt. Unter anderem hatte Ryanair Passagieren für den Check-in am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro pro Person und Flug verrechnet. Das Gericht befand die Gebühr aufgrund der Höhe, auf die Kunden während des Buchungsvorganges nicht hingewiesen wurden, für ungewöhnlich, nachteilig und deshalb unzulässig. Kunden können diese nun zurückfordern. Die AK stellt dafür einen Musterbrief bereit.