Ein 2019 aufgeflogenes Kartell bei Schultaschen und Rucksäcken der Marken Satch und Ergobag hat dem Hersteller und den beteiligten Händlern Geldstrafen von insgesamt einer halben Million Euro eingebrockt. Den Großteil davon, 340.000 Euro, musste 2021 die deutsche Fond of GmbH zahlen, die hinter den Marken steht. Nun stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Geldbußenanträge gegen zwei Händler.

Die Behörde hatte ihre Ermittlungen 2019 nach Beschwerden von Konsumenten aufgenommen. In Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundeskartellamt gab es eine Hausdurchsuchung in Deutschland. Wie die BWB feststellte, hatte der Hersteller Fonds of von 2012 bis zum Beginn der Ermittlungen mit Händlern auf dem österreichischen Markt Vereinbarungen über Fest- und Mindestverkaufspreise für Schultaschen bzw. -rucksäcke der Marken Satch und Ergobag sowie in Einzelfällen für Zubehör zu diesen Produkten und zu Rucksäcken und Accessoires von vier weiteren Marken getroffen. Den Händlern war auch bis 2016 der Onlineverkauf verboten worden.

Mit Kartellen versuchen Unternehmen illegalerweise, den Wettbewerb auszuschalten, um die Preise künstlich hochzuhalten - zum Schaden der Käufer. Über die Verkaufspreise zu sprechen oder diese vorzugeben, ist Herstellern und Lieferanten verboten. Erlaubt sind unverbindliche Preisempfehlungen, sofern diese tatsächlich unverbindlich bleiben. Genau das war beim Schultaschen-Kartell der Knackpunkt: Der Hersteller hatte von den Händlern verlangt, den unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis (UVP) einzuhalten. Das wurde laut BWB vom Hersteller laufend überwacht und die Händler wurden daran erinnert, wenn sie die Produkte billiger anboten.