Das Niedrig-Zinsniveau wirkt sich in der Lebensversicherung aus. Die Versicherer in Österreich dürfen ab Mitte kommenden Jahres bei Vertragsabschluss keinen Garantiezinssatz für die klassische Lebensversicherung und die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge mehr versprechen. Dies geht aus der aktuellen Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) hervor. Demnach wird der Zinssatz, den die Unternehmen höchstens garantieren dürfen, von 0,5 auf 0,0 Prozent gesenkt.

Dies tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2022 abgeschlossen werden oder deren Versicherungsbeginn nach dem 30. September 2022 liegt, heißt in der Anfang August veröffentlichten Verordnung. Zuvor hatten "Standard" und "Kurier" darüber berichtet.

Die garantierte Mindestverzinsung bezieht sich nur auf die Sparprämie der Lebensversicherung, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Risiko- und Kostenanteilen. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Traditionell setzt sich die Gesamtverzinsung aus dem Garantiezins sowie einer variablen Gewinnbeteiligung aus der Veranlagung zusammen.