Unter verschärften Sicherheitsregeln dürfen ab 2. Mai die Friseursalons des Landes wieder öffnen. Laut der Bundesinnung müssen auch Kunden Gesichtsmasken tragen, beim Eintreten die Hände waschen oder desinfizieren sowie Abstand halten. Die Friseure müssen bei Schönheitspflege wie Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Rasieren und Bartpflege zudem Plexiglas-Gesichtsschilde haben. Bereits seit knapp zwei Wochen, als bekannt wurde, dass Friseurläden wohl ab Mai wieder öffnen dürfen, ist die Nachfrage nach Terminen, wie berichtet, groß.

Von teils „fast unendlich langen Wartelisten“ weiß man auch im Bereich der Fußpfleger, Masseure und Kosmetiker zu berichten, wie Hermann Talowski von der Landesinnung berichtet. In seinem eigenen Betrieb werde er in der nächsten Zeit auch an Samstagen öffnen. Nach so vielen Wochen des Stillstands sei die Vorfreude groß, sowohl bei Unternehmern als auch bei Kunden, die sich zumindest nach ein paar Stunden Wellness sehnen würden. Mit strengen Hygienevorschriften kenne man sich in seiner Branche zwar aus, nun komme aber noch einiges hinzu. Da die Preise für Masken und vor allem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen stark gestiegen sind, sei mit hohen Kosten zu rechnen, so Talowski. Daher empfiehlt die Landesinnung den Betrieben nun, für die Zeit der Covid-19-Verordnung einen Hygienebeitrag, eine Art eigene Abgabe, bei den Kunden einzuheben.

Bandbreite zwischen drei und sieben Euro

„Wir denken da an eine Bandbreite zwischen drei und sieben Euro, damit die Selbstkosten abgedeckt sind“, sagt Talowski. Es gehe lediglich um einen begrenzten Zeitraum und auch nicht darum, „dass sich da jemand etwas dazuverdient“. Doch teilweise liege die Spanne bei einem Fußpfleger nur bei zwei bis drei Euro. Er werbe daher um das Verständnis der Kunden. Manfred Neuper