Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuell erscheinenden Ausgabe berichtet, halten sich in einzelnen teilstaatlichen Unternehmen noch immer Besserstellungen für Betriebsräte und Personalvertreter.

Während sich die Entlohnung der freigestellten Betriebsräte bei OMV, Verbund und Casinos Austria an den Gehältern der Normalbeschäftigten orientieren, besteht etwa bei der Österreichischen Post AG ein eigenes Entlohnungsschema für Betriebsräte. Dieses würde laut Auskunft der Post allerdings dem im Arbeitsverfassungsgesetz verankerten "Privilegierungsverbot" entsprechen, wonach einem Betriebsrat nicht mehr Gehalt zustehe als anderen Mitarbeitern.

Von "profil" befragte Arbeitsrechtsexperten weisen allerdings daraufhin, dass bereits die Existenz eines eigenen Entlohnungsschemas für Betriebsräte als Privilegierung und Verstoß gegen das Arbeitsverfassungsgesetz gesehen werden könne. Wie "profil" weiter berichtet, wird in der A1 Telekom Austria AG laut Pressestelle "jeder Personalvertreter individuell betrachtet" und "so entlohnt, wie er auch ohne Freistellung entlohnt" würde. Dazu würden "die individuellen hypothetischen Karriereverläufe als Beurteilungsgröße" herangezogen werden.