Die Deutsche Bahn darf nicht vorschreiben, dass Kunden für den Online-Ticketkauf einen Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Deutschen Bahn (C-28/18). Unternehmen könnten nicht vorgeben, in welchem EU-Staat der Kunde das Zahlungskonto führt.

Die Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu zahlen, dürfe nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden, urteilten die EU-Richter. Missbrauch könne ein Zahlungsempfänger auch dadurch verhindern, dass er Tickets erst liefere oder ausdrucken lasse, wenn er die Zahlung erhalten habe.

Der VKI hatte geltend gemacht, dass das Online-Zahlungssystem der Deutschen Bahn nicht mit der SEPA-Verordnung der EU (Single Euro Payments Area) vereinbar sei. Diese verbietet es einem Zahlungsempfänger vorzugeben, in welchem EU-Mitgliedsland das Zahlungskonto zu führen sei. Unternehmen seien aber auch nicht verpflichtet, Kunden eine Zahlung per Lastschrift anzubieten. Der Oberste Gerichtshof hat den Fall zur Klärung an den EuGH verweisen.