Die Raiffeisen Bank International soll in Kreditgeschäfte im Umfeld des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko via Briefkastenfirmen involviert sein. Dies geht aus geleakten Dokumenten hervor, die aus der Kanzlei Mossack Fonseca stammen, und in Österreich vom "ORF" und "Falter" als Teil eines internationalen Medien-Recherchenetzwerkes durchforstet wurden.

Laut "Falter" und "ORF" ist Poroschenko Kunde bei der Raiffeisen Zentralbank Österreich. "Im Auftrag von Offshore-Gesellschaften auf den British Virgin Islands vergab die Raiffeisengruppe hohe Millionenkredite an Unternehmen im Einflussbereich Poroschenkos", schreibt die Wiener Wochenzeitung "Falter" am Sonntagabend in ihrer Onlineausgabe.

Kreditvereinbarungen von Offshore-Gesellschaften zugunsten von Dritten gelten bei Korruptionsexperten als mögliches Indiz für Geldwäsche. "Diese Konstruktionen sind der Geldwäsche zugänglich. Wirtschaftlich machen sie nicht unbedingt Sinn", so Rudolf Unterköfler, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität im Bundeskriminalamt.

Die Geschäftsbeziehung zwischen Raiffeisen und den Briefkastengesellschaften starten laut den geleakten Dokumenten im Jahr 2002. Die Kanzlei Mossack Fonseca in Panama registrierte damals die Gesellschaft Linquist Services Limited auf den British Virgin Islands. Die Offshore-Firma Linquist hat mehrere Bankkonten bei der Raiffeisen Zentralbank Österreich (RZB).

Raiffeisen soll im Auftrag von Linquist - und mehrerer anderer Offshore-Firmen - Kredite an verschiedene Unternehmen vergeben haben. "Mit einer mit 23. Dezember 2010 datierten Vereinbarung zwischen Linquist und der Raiffeisenbank International (RBI) wird beispielsweise ein Kredit der RBI über nicht weniger als 115 Millionen Dollar an Poroschenkos Süßwarenkonzern Roshen in Kiew vereinbart", schreibt die Wochenzeitung.

Gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen

Die Raiffeisen Zentralbank und Raiffeisen Bank International wollten gegenüber dem "Falter" und "ORF" konkrete Einzelfälle unter Berufung auf das Bankgeheimnis nicht kommentieren. Die beiden Finanzinstitute betonten, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Prävention und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aber stets nachgekommen zu sein. Im Zuge der Offshore-Geschäfte sei besonders genau geprüft worden.

"Da wir kein Organ der Exekutive sind, ist eine gänzliche Durchleuchtung von Kunden und Transaktionen nicht möglich. Wir erfüllen aber selbstverständlich die gesetzlichen Anforderungen zur Geldwäscheprävention", so Raiffeisen-Sprecherin Ingrid Krenn-Ditz. Eine abschließende Beurteilung von Kunden und Geschäftsvorgängen könne man jedoch nicht vornehmen. "Sollten wir im Rahmen unserer Prüfpflicht zum Verdacht der Geldwäscherei kommen, melden wir diesen unverzüglich der Behörde". Wenn die Nachvollziehbarkeit der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion, zum Beispiel über Offshore-Gesellschaften, nicht gegeben sei, lehne man "auch immer wieder Geschäftsfälle ab".