Die Brau Union setzt in Österreich laut der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wichtige Schritte. Konkret werden neue Logistikpartnerrahmenverträge mit ausgewählten Getränkehändlern abgeschlossen. Damit reagiert das Brauereiunternehmen auf die von der BWB in einem laufenden Kartellverfahren erhobenen Vorwürfe.

„Mit den neuen vertraglichen Bedingungen wird ein wichtiger Baustein zur Abstellung der zuletzt vorgebrachten Vorwürfe der BWB umgesetzt“, heißt es in einer Aussendung. Insbesondere würden Logistikpartner nicht im Absatz von Produkten anderer Brauereien eingeschränkt. Der Antrag auf Geldbuße der BWB bleibe aber weiterhin vollumfänglich aufrecht.

Freiwilliger Schritt

In der Pressemitteilung heißt es außerdem, dass die Brau Union diese Erklärung freiwillig abgab. Die außergerichtliche Verpflichtungserklärung stelle kein Schuldeingeständnis dar.

„Ein erstes wichtiges Ziel des Verfahrens ist damit durch die BWB rasch erreicht worden, nämlich die Sicherstellung von Fairness für die Zukunft. Das ist besonders wichtig für alle Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer, vor allem die kleineren und mittelgroßen Unternehmen“, erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.

Welche Bierkisten sich abseits der Brau-Union-Marken bei den Händlern stapeln, soll nicht beeinflusst werden
Welche Bierkisten sich abseits der Brau-Union-Marken bei den Händlern stapeln, soll nicht beeinflusst werden © Jürgen Fuchs

Der neue Logistikrahmenvertrag regelt die Erbringung von logistischen Dienstleistungen wie Bierzustellungen für Brau Union-Kunden durch unabhängige Logistikpartnerinnen und -partner, ohne dass dadurch ihr Eigengeschäft oder der Wettbewerb zwischen Brau Union und den Logistikpartnerinnen und -partner eingeschränkt wird.

Ein wichtiger Punkt ist, dass damit sämtliche mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen historischer Verkaufspartnerschaften ersetzt werden. Die Verpflichtungserklärung beinhaltet unter anderem die Zusicherung der Unabhängigkeit des Eigengeschäfts der Brau-Union-Partner. Diesen stehe es im Eigengeschäft frei, über ihr Produktsortiment, ihr Verkaufsgebiet und die von ihnen belieferten Kunden eigenständig zu entscheiden. Zudem soll es keine Informationspflichten diesbezüglich geben und auch keine Exklusivitätsanforderungen wie Getränke bezogen und welche Produkte verkauft werden.

BWB-Chefin Natalie Harsdorf
BWB-Chefin Natalie Harsdorf © APA/Helmut Fohringer

Laufendes Verfahren vor dem Kartellgericht

Auch Beschränkungen auf Gebiete oder Kundengruppen sowie Abwerbeverbote darf es nicht geben. Logistikpartnern wird zugestanden, auch Dienstleistungen für Konkurrenzunternehmen der Brau Union zu erbringen. Teil der Erklärung: „Die Brau Union wird gegenüber Logistikpartnerinnen und -partnern weder mit kartellrechtswidrigen Sanktionen drohen noch solche direkt oder indirekt anwenden.“ Im Vorjahr berichteten Getränkehändler von Einflussnahme und Druck, den die Brau Union ausübte.

Die BWB sieht die Anstrengungen der Brau Union als ausreichend, um die vorgebrachten Vorwürfe der BWB auszuräumen. Daher entfällt der Antrag auf Abstellung der BWB. Gleichzeitig schränkt die BWB die Anträge auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie wegen des Verstoßes gegen das Kartellverbot zeitlich von Juli 2002 bis Juli 2025 ein.

Hohe Strafe möglich

Brisant ist die Causa, weil potenziell eine hohe Geldstrafe möglich wäre. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes. Die Brau-Union-Mutter Heineken würde bei einer Geldstrafe mithaften, ist aber ausdrücklich nicht von den Ermittlungen betroffen und hat laut BWB auch keine Verstöße begangen. Maßstab für die Geldbußenbemessung wäre der gesamte Konzernumsatz von Heineken, der zuletzt bei rund 34 Milliarden Euro lag.

Die Brau Union hatte vor dem Kartellgericht bereits angekündigt, aktualisierte Verträge mit ihren 35 Logistikpartnern abzuschließen, um damit Kritikpunkte der BWB auszuräumen. Man ist mit großem Abstand Marktführer in Österreich. Rund die Hälfte des hierzulande produzierten Bieres entfällt auf den Konzern. Zur Brau Union gehören Biermarken wie Gösser, Zipfer, Kaiser, Puntigamer, Schwechater, Wieselburger, Schladminger und Edelweiss.