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Zuverdienst für Arbeitslose

Neues Gesetz muss jetzt nachgebessert werden

Die Neuregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetztes wird korrigiert, um Zuverdienst für Bezieher des AMS-Pflegestipendiums und Teilnehmende an Fachkursen zu ermöglichen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Das Arbeitslosenversicherungsgesetz wird korrigiert, um Zuverdienst für AMS-Pflegestipendium-Bezieher und Kursteilnehmer zu ermöglichen.
  • Die Neuregelung sollte verhindern, dass Arbeitslose durch Zuverdienst Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe aufstocken.
  • Ohne Korrektur wären über 3000 Personen, darunter viele Pflegestipendien- und Fachkursteilnehmer, betroffen.
  • Eine Ausnahme für geringfügige Beschäftigung während längerer AMS-Schulungen wird vorbereitet.
  • Ab 2026 dürfen Arbeitslose nur noch in Ausnahmefällen durch Zuverdienst Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe aufstocken.
Mehr als 3000 Personen wären ohne Ausnahmeregelung betroffen
© KLZ
Mehr als 3000 Personen wären ohne Ausnahmeregelung betroffen
© KLZ
13. November 2025,
12:02 Uhr

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