Eine Geldstrafe hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen die Drogeriekette dm beim Kartellgericht beantragt. Grund ist der Verdacht auf unlautere Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensmittelprodukten in 20 verschiedenen Fällen. Das Handelsunternehmen habe Zahlungen von Lieferanten verlangt, ohne dafür eine konkrete Gegenleistung zu erbringen. Nach Angaben der BWB kann das Gericht pro Fall eine Strafe von bis zu 500.000 Euro verhängen.