Erst in der Vorwoche setzte es die höchste, je in Österreich verhängte Kartellstrafe: Der Billa-Mutterkonzern Rewe muss, wie berichtet, 70 Millionen Euro zahlen, will sich aber noch dagegen wehren, weil man die Strafhöhe als „massiv unverhältnismäßig“ bewertet. Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht hatte die Strafe wegen einer nicht angemeldeten Fusion im Jahr 2018, Rewe spricht von einem „Formalfehler“, von ursprünglich 1,5 auf 70 Millionen Euro erhöht, um eine entsprechend „abschreckende Wirkung“ zu erzielen.

In Sachen Kartellermittlungen könnte auch der morgige Dienstag spannend werden. Um 10 Uhr steht ein Verhandlungstermin der „Brau Union“ vor dem Kartellgericht in Wien an. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat – im Juni des Vorjahres – gegen den heimischen Bier-Marktführer eine Geldbuße beantragt. Der Vorwurf der BWB: Die Brau Union habe ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, um den Markteintritt konkurrierender Bierhersteller zu beschränken und bestehende Getränkehändler vom Markt zu verdrängen. Allein der Antrag der Wettbewerbshüter umfasst 260 Seiten plus 145 Beilagen.

Brau Union ortet „grundlegendes Missverständnis“

Bei der Brau Union vertritt man indes u. a. den Standpunkt, dass hier „ein grundlegendes Missverständnis hinsichtlich der Organisation der Zusammenarbeit mit unseren Distributions- und Logistikpartnern zugrunde liegt“, wie man im Vorjahr in einer Stellungnahme gegenüber der „Kleinen Zeitung“ festgehalten hatte. Man wolle auch darauf hinweisen, „dass sich die Bedenken der BWB nicht auf Themen, die Auswirkungen auf die Preisgestaltung für Endverbraucher“ beziehen würden. Seit das Verfahren, u. a. mit einer Hausdurchsuchung, im April 2022 angestoßen wurde, habe man sich „in höchstem Maße kooperativ gezeigt“, so der Konzern.

Stichwort „abschreckende Wirkung“: Das Kartellgericht kann Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes des Vorjahres verhängen. Die Brau-Union-Mutter Heineken haftet für die Geldstrafe mit, ist aber ausdrücklich nicht von den Ermittlungen betroffen und hat auch keine Verstöße begangen, wie die BWB festgehalten hatte. Maßstab für die Geldbußenbemessung kann aber der gesamte Konzernumsatz von Heineken sein, der 2023 bei 36 Milliarden Euro lag.