"Das bin nicht ich!" Felsenfest überzeugt ist der 18-jährige Angeklagte und bestreitet die versuchte Sachbeschädigung, die ihm zur Last gelegt wird. Egal wie oft der Richter ihm das Video zeigt, in dem der 18-Jährige angeblich gegen ein Auto tritt. "Ich fühle mich nicht schuldig. Der schaut mir nicht mal ähnlich."

Das sieht der Richter anders. "Allein das Ohr sieht gleich aus." Da kontert der Angeklagte: "Die Haare auf dem Video sind länger." Dieses Argument lässt der Richter nicht gelten. "Die kann man schneiden."

Die Überwachungskamera einer Tankstelle in unmittelbarer Umgebung des Tatorts hat Fotos aufgenommen, die den 18-Jährigen beim Einkaufen zeigen – kurze Zeit nach der Tat. Der Angeklagte identifiziert sich selbst auf diesen Fotos. "Der hat ja die gleichen Sachen an wie Sie!", stellt der Richter beim Vergleich von Fotos und Videos fest.

Auch die Zeugen wollen in dem Angeklagten nicht den Täter auf dem Video erkennen. "Er sieht jetzt irgendwie anders aus", hört man immer wieder. Langsam verliert der Richter die Geduld. "Wollen Sie mich für deppert verkaufen?"

Unbekannter "Treter"

Laut Theorie der jungen Männer hätte einer der Zeugen – ein Freund des Angeklagten – dem späteren "Treter", der ihm unbekannt sei, ein Auto organisiert. Dieses lenkte ein weiterer Zeuge. In dem Auto fuhren die drei Männer einem BMW hinterher, winkten ihn auf die Seite und beleidigten die Insassen. Diese fuhren davon, doch die drei Männer versperrten dem BMW wenig später mit ihrem Fahrzeug den Weg, einer der Burschen stieg aus und trat gegen das Auto. "Warum sollten Sie einem Unbekannten ein Auto organisieren?", fragt der Richter. "Ich bin davon überzeugt, dass Sie das auf dem Video sind."

"Denken Sie, dass ich so dumm bin, dass ich einen Autospiegel einschlage und dann einkaufen gehe?" Intelligenz sei noch nie ein Argument gewesen, kontert der Richter. "Sie waren auch so dumm, drei Straftaten in einem Jahr zu begehen." In der Tat ist 18-Jährige kein Unbekannter vor Gericht. Zwei bedingte Haftstrafen sind noch offen.

Für die aktuelle Tat verurteilt der Richter den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf eine Probezeit von drei Jahren. Die Probezeit der vorigen Strafe wird verlängert. Zusätzlich muss der 18-Jährige binnen 18 Monaten ein Anti-Gewalttraining absolvieren und bekommt einen Bewährungshelfer gestellt.