Schwierig. Mit diesem Wort lässt sich die gesamte Situation zusammenfassen. Das beginnt bereits bei den Personalien und Finanzen der beiden Angeklagten. Wer wie viel verdient und wem wie viel zahlt, lässt nicht nur Fragezeichen beim Richter aufkommen. Auch bei der Anzahl der Vorverurteilungen gibt es Unstimmigkeiten. Zwei- oder dreimal sei er verurteilt worden, sagt der Angeklagte. "Ja, oder elfmal", gibt der Richter zurück.