Die Frage, die im Rahmen der Verhandlung am Bezirksgericht Weiz geklärt werden soll, lautet: Sind Pfiffe, Kuhglockengeläut und Parolen skandierende Clowns auf einer (behördlich genehmigten) Wahlkampfveranstaltung noch freie Meinungsäußerung oder bereits eine „erhebliche Störung“ ebendieser? Staatsanwalt Johannes Winklhofer, bekannt aus großen Verfahren, etwa gegen Franz Fuchs, Andrea Herberstein oder Hannes Kartnig, wirft drei Oststeirern – darunter der US-Staatsbürger und Musiker Chuck LeMonds – und einer Grazerin ebendiese erhebliche Störung einer FPÖ-Wahlkampfveranstaltung im November 2019 am Gleisdorfer Hauptplatz vor. Der freiheitliche Klubobmann im Nationalrat, Herbert Kickl, und Mario Kunasek, Klubobmann im Steiermärkischen Landtag, waren dort im Vorfeld der Landtagswahl aufgetreten.