Im Sommer 2015 hat der Oberste Gerichtshof die Entscheidung getroffen, dass der Kulmgipfel in der Gemeinde Puch bei Weiz für alle Wanderer bzw. Besucher des Kreuzwegs frei zugänglich sein muss. Zuvor hatten auch schon das Bezirks- und Landesgericht diese Entscheidung getroffen, doch die Besitzer des Kulmgipfels, die Familie Schlatzer, hatte immer wieder dagegen berufen. „Das Urteil ist endgültig und es steht somit fest, dass der Kulm wieder für alle offen ist“, sagte damals die Pucher Bürgermeisterin Gerlinde Schneider nach dem Urteil des Höchstgerichts erleichtert.