Während die 18-Jährige ihren kleinen Neffen badete, soll ihr 27-jähriger Schwager (der Vater des Kindes ist) sie unsittlich berührt haben. Er soll sie von ihrem Rücken über ihren Oberschenkel und bis in ihren Schritt gestreichelt haben. „Intensive Berührung einer dem Geschlecht zuordenbaren Stelle“, heißt das im juristischen Fachjargon. Der Angeklagte soll die 18-Jährige dadurch in ihrer Würde verletzt haben.
Bezirksgericht Weiz
Nach unsittlicher Berührung der Schwägerin fällt Richter jetzt ein Urteil
Ein 27-Jähriger wird beschuldigt, seine 18-jährige, kognitiv beeinträchtigte Schwägerin unsittlich berührt zu haben. Juristisch gesehen ist dies „ein Grenzfall“, wie der Richter betont.
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