„Intensive Berührung einer dem Geschlecht zuordenbaren Stelle“. Das wird dem 27-jährigen Angeklagten vorgeworfen. Oder in einfachen Worten: Während seine 18-jährige, kognitiv beeinträchtigte Schwägerin seinen einjährigen Sohn in ihrem Elternhaus gebadet hat, soll er sie unsittlich berührt haben. Dabei soll er sie von ihrem Rücken über ihren Oberschenkel und bis kurz vor ihren Schritt gestreichelt haben.