Seit heute gilt in den Geschäften die Kontrollpflicht von 2G-Nachweisen, mit Ausnahme von Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken und Trafiken. Die Händlerinnen und Händler müssen die Nachweise ihrer Kunden ausnahmslos kontrollieren, haben dabei aber die Wahl, wie sie die Kontrollen durchführen: ob beim Eingang, beim ersten Kontakt mit dem Kunden, oder spätestens an der Kassa. Beim Lokalaugenschein in Leibnitz und Deutschlandsberg zeigt sich, dass die Geschäfte ihre Kontrollen unterschiedlich durchführen.