2G-Kontrolle im Handel
Zum Start gab es keine Probleme, aber auch wenige Kunden
Seit Dienstag, dem 11. Jänner, müssen Handelsbetriebe die 2G-Regel kontrollieren. Wer also einkauft, muss die Schutzimpfung oder den Genesenen-Status nachweisen. Wir haben uns am Feldbacher Hauptplatz umgehört, wie die Verschärfung Unternehmer und Mitarbeiterinnen trifft.
© Katharina Siuka