Zwei unterschiedliche Lokale, zwei Gemeinsamkeiten: fehlende Tageslosungen und dieselbe ehemalige Mitarbeiterin. Die junge Frau muss sich deshalb vor dem Bezirksgericht Feldbach verantworten. Sie soll die Tageslosungen veruntreut haben. Den Vorfall in dem einen Lokal sehe sie ein – das Geld habe sie bereits zurückgegeben. „Es wurde ihnen vom Lohn abgezogen“, korrigiert die Bezirksanwältin.
Was war vorgefallen? „Ich habe Schlussdienst gemacht“, schildert die Angeklagte. Die Tageslosung sei in einem Kuvert auf dem Tresen gelegen, ihre Handtasche drauf – dann sei sie zu ihrer Oma gefahren, mit der Tageslosung im Gepäck. Dort habe sie die Tasche dann vergessen, als sie wieder arbeiten ging. Die Rekonstruktion der genauen zeitlichen Abläufe fällt ihr schwer.