Mit dem Leben und dessen negativen Begleiterscheinungen hat seit geraumer Zeit eine Weststeirerin zu kämpfen. Die Frau lebt mit ihren beiden Kindern in einer Mietwohnung, die Wohnsituation ist jedoch aufgrund eines Mietrückstandes ungesichert.
Die junge Familie droht auf der Straße zu landen, da der Mieter mit einer Räumungsklage droht, wenn der Betrag nicht beglichen wird. Zudem hat der Ehemann die Familie vor ein paar Monaten verlassen, ist jedoch noch in der gemeinsamen Wohnung gemeldet. Der Mann bezieht zwar Arbeitslosengeld, hatte jedoch eine Bezugssperre, sodass zwei Monatsmieten nicht bezahlt werden konnten.
Hürden
Diese Situation birgt einige behördlich schwer zu überwindenden Hürden für die Weststeirerin. Die Frau kann demnach erst um bedarfsorientierte Mindestsicherung ansuchen, wenn sich ihr Mann vom derzeitigen Wohnsitz abgemeldet hat. Zudem kann sie erst um Wohnungsunterstützung ansuchen, wenn kein Mietrückstand besteht.
Die mit der finanziellen Situation überforderte Weststeirerin hat sich nun an „Steirer helfen Steirern“ gewendet. Die Kleine Zeitung springt mit einer Summe von 1545 Euro ein; Damit kann die Frau den Mietrückstand sowie ausstehende Stromrechnungen bezahlen.
Wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser, helfen möchten, können Sie dies mittels einer Spende auf das „Steirer helfen Steirern“-Konto tun:
Steiermärkische Sparkasse,
IBAN: AT962081500000170001