"Letztes Mal waren Sie verhindert?", grüßt der Richter den nervösen Angeklagten. Ja, leider habe er damals hohes Fieber gehabt, erwidert der Mann, der sich im Bezirksgericht Fürstenfeld wegen Betruges und Zechprellerei verantworten muss. Der Angeklagte, der "aus gesundheitlichen Gründen" arbeitslos ist, hat sich gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ein Wellness-Wochenende in einem Thermenhotel um 900 Euro gegönnt. Nun kommt er ganz ohne Sauna ins Schwitzen. "Wie ich sehe, haben Sie es sich richtig gut gehen lassen", fasst der Richter mit Blick in den Akt noch einmal zusammen. Der Angeklagte entschuldigt sich noch einmal an aller Form, es handle sich um ein Missverständnis, die 900 Euro seien mittlerweile schon überwiesen worden.

Ende des nicht ganz so entspannten Besuchs bei Gericht: Für den unbescholtenen Angeklagten gibt es eine diversionelle Einigung und Geldbuße von 400 Euro, aber auch einen Rat des Richters, die zukünftige Urlaubsplanung betreffend. "Ich würde Ihnen raten, in Zukunft moderatere Absteigen zu wählen."