Die Steiermark erweitert ihr Testangebot: Künftig können Bürgerinnen und Bürger zahlreicher Gemeinden kontrollierte Corona-Selbsttests durchführen. Das negative Ergebnis eines unter Aufsicht durchgeführten Nasenbohrer-Selbsttests ist, ebenso wie jenes von Teststraßen, 48 Stunden lang gültig - zum Beispiel für den Besuch von Dienstleistern wie Friseuren oder, nach entsprechenden Öffnungsschritten, wohl auch als Eintrittstest für die Gastronomie.