Zu gemütlichen Grillpartys lud im vergangenen Jahr ein 47-jähriger Koch gerne seine Freunde ein. Was diese vielleicht nicht wussten: Das Fleisch auf dem Griller stammte eigentlich vom Arbeitgeber des Mannes und war aus dessen Betrieb abgezweigt worden. Laut Anklage soll der Koch sich zwischen Jänner und Juni 2017 mehrmals selbst bedient haben.