„Auch kleine Dinge können etwas Großes bewirken.“ Negativ ausgelegt kann man sagen, dass dieses Sprichwort auch auf die Handlungen eines Obersteirers zutrifft, die ihm letztendlich eine Vorstrafe einbringen. Wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls von je einer Bierdose wird er am Bezirksgericht Bruck an der Mur nicht rechtskräftig schuldig gesprochen.