„Auch kleine Dinge können etwas Großes bewirken.“ Negativ ausgelegt kann man sagen, dass dieses Sprichwort auch auf die Handlungen eines Obersteirers zutrifft, die ihm letztendlich eine Vorstrafe einbringen. Wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls von je einer Bierdose wird er am Bezirksgericht Bruck an der Mur nicht rechtskräftig schuldig gesprochen.
„Na Prost“
Im Wert von 2,78 Euro: Zwei Dosen Bier brachten Mann vor Gericht
Ein Obersteirer wollte den Richter überzeugen, dass er in einem Geschäft zweimal keine Bierdose an den Kassierern vorbeischmuggeln wollte. Der Richter glaubte ihm nicht.
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