Es ist der achte Verhandlungstag - an dessen Ende das mit Spannung erwartete Urteil im Prozess gegen den Fohnsdorfer Ex-Bürgermeister erwartet wird. Am Vormittag wurden die letzten fünf Zeugen einvernommen, im Zentrum stand die nicht eingehobene Lustbarkeitsabgabe für das örtliche Kino. Der ehemalige Leiter des Rechnungswesens der Gemeinde sagte aus, Straner habe die Verbuchung im Voranschlag und Rechnungsabschluss per Weisung untersagt. Die Wirtschaftsförderung hätte nicht sichtbar werden sollen, "sonst hätte es Probleme mit der Gemeindeaufsicht gegeben." Korrekt hätte die Abgabe zuerst eingehoben werden müssen, dann wäre unter dem Titel "Wirtschaftsförderung" eine Rückzahlung möglich gewesen. Die Abgabe sei aber erst gar nicht eingehoben worden. Straner bestritt vehement, eine solche Weisung jemals erteilt zu haben.
Ute Groß