Zweifelsfrei widerlegt ist nach dem Anschauen eines kurzen Videoschnipsels auf dem Diensthandy der Polizeibeamtin, dass der Angeklagte ihrem Kollegen in einem Leobener Supermarkt nur auf den Holster seiner Waffe „geklopft“ haben will. Nach der Waffe gegriffen habe er nicht, beteuert der 51-jährige Obersteirer trotzdem.