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Nach OGH-Urteil

Wählerlisten für neue Betriebsratswahl am LKH Leoben fehlen noch

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, dass die Betriebsratswahl am LKH Leoben wiederholt werden muss, warten die Verantwortlichen auf die korrigierten Wählerlisten.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
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  • Das Oberste Gerichtshof entschied, dass die Betriebsratswahl am LKH Leoben wiederholt werden muss, da die Wahl im Mai 2022 als „rechtsunwirksam“ erklärt wurde.
  • Der Fehler lag in nicht rechtskonformen Wählerlisten, die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wurden, was zu einer automatischen Umwandlung von Arbeitern zu Angestellten führte.
  • Die Verantwortlichen warten noch auf die korrigierten Wählerlisten und einen neuen Wahltermin, um absolute Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Eine Betriebsversammlung soll einberufen werden, um einen Wahltermin festzulegen, wobei die Wahl voraussichtlich noch vor dem Sommer stattfinden soll.
  • Der Spitzenkandidat der FSG hat noch keine Informationen über neue Wählerlisten erhalten und gibt keinen weiteren Kommentar ab.
Noch sind die Wählerlisten für die zu wiederholende Betriebsratswahl nicht in Leoben eingetroffen
© KLZ / Johanna Birnbaum
Noch sind die Wählerlisten für die zu wiederholende Betriebsratswahl nicht in Leoben eingetroffen
© KLZ / Johanna Birnbaum
Author Johanna Birnbaum
Johanna Birnbaum Redakteurin Regionalredaktion Leoben
Redakteurin Regionalredaktion Leoben
29. April 2025,
4:45 Uhr

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