Die Aufregung war groß, als Anfang April bekannt wurde, dass die Betriebsratswahl am LKH Hochsteiermark-Standort Leoben wiederholt werden muss. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs brachte zutage, dass die Wahl des neu formierten Angestelltenbetriebsrates im Mai 2022 „rechtsunwirksam“ sei. Dem vorausgegangen war eine Klage der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter, die bei der Wahl knapp hinter der Fraktion Christlicher Gewerkschafter lag.
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