Dass ein Landesrechnungshof den Verfassungsgerichtshof anruft, kommt nicht alle Tage vor. So ist es nun aber geschehen: Der steirische Landes-RH hat offiziell einen „Antrag auf Entscheidung“ eingebracht, um von den Höchstrichtern in Wien klären zu lassen, ob und in welchem Umfang die gemeinnützigen Wohnbauträger geprüft werden dürfen.
Streit um Wohnbauträger
Landesprüfer klagen beim Höchstgericht
Hakelziehn: Streitfragen bei Prüfung der steirischen Wohnbauträger landen beim Verfassungsgerichtshof. ++ Opposition fordert SPÖ heraus. ++ Wettlauf um Überprüfung der UVP-Affäre.
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