In welchem Ausmaß darf der Landesrechnungshof (LRH) die gemeinnützigen Wohnbauträger prüfen? Diese Frage sorgt hinter den Kulissen für gewaltigen Ärger. Denn die 27 Wohnbauträger des Landes machen über ihre Dachorganisation GBV (Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen) gegen eine vom LRH angesetzte Gebarungsprüfung mobil. Inzwischen tobt ein gröberer Rechtsstreit, in dem es auch um ein 40 Jahre altes Schriftstück geht. Vermutlich muss nun der Verfassungsgerichtshof den Fall klären.