Weil das Land die Novelle zum Altstadterhaltungsgesetz nicht rechtzeitig beschlossen hat, gibt es rechtlich derzeit gar keinen Altstadtanwalt. Von Gerald Winter-Pölsler
Die Periode von Altstadtanwalt Manfred Rupprecht lief mit 18. Jänner aus. Um ihn noch einmal um vier Jahre zu verlängern, muss der Landtag zuerst die Novelle des Altstadterhaltungsgesetzes beschließen.
Er ist eine Erfolgsgeschichte. Seit sechs Jahren gibt es die Funktion des Altstadtanwalts – und seitdem sind die Konflikte rund ums Bauen in der Altstadt spürbar zurückgegangen.
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