Am 27. Juni entscheidet sich, ob es im Fall des Grazer Amokfahrers bei lebenslanger Haft und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibt. Dann wird sich ein Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) mit der Berufung befassen, die Liane Hirschbrich, die Verteidigerin von Alen R., gegen die Strafhöhe eingebracht hat.

Dass sich der 28-Jährige des dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs schuldig gemacht hat, steht seit Anfang April fest. Damals hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des vom Grazer Landesgericht zur Höchststrafe verurteilten Mannes bereits in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet zurückgewiesen. Der erstinstanzliche Schuldspruch vom September 2016 und die Einschätzung, dass Alen R. im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war - darüber hatte es bei den beigezogenen Sachverständigern keine Einigkeit gegeben -, ist seither rechtskräftig.

Die Straffrage wird deshalb endgültig in Wien geklärt, weil sich das an sich dafür zuständige Oberlandesgericht Graz für befangen erklärt hatte. Alen R. war am 20. Juni 2015 in der Grazer Innenstadt mit seinem Geländewagen gezielt auf Passanten losgefahren. Drei Menschen wurden getötet, zahlreiche Personen verletzt.

(APA)