
Seit März – dem Beginn die Corona-Pandemie – steht die Wohnung einer jungen Grazerin im Studentenheim in Leoben leer. Die junge Frau zog, auch um sich vor einer möglichen Ansteckung im Heim zu schützen, heim zu ihren Eltern. Ihr Studium setzte sie vor allem online fort. Die Miete (inklusive Betriebskosten) für die leerstehende Wohnung musste sie dennoch bezahlen, mit Anfang September wurde der monatliche Betrag um sechs Euro auf 289 Euro erhöht.
29.09.2020 um 17:11 Uhr
???
Es ist ja auch umgekehrt so, d.h. wenn sie in Graz studiert muss sie trotzdem auch zu hause die Betriebskosten etc. zahlen.
29.09.2020 um 16:15 Uhr
Komische Logik
Solang ein aufrechter Mietvertrag besteht ist Miete fällig, das sollte einer zukünftigen Akademikerin bewusst sein. Auch für nicht genützten Wohnraum fallen Kosten (Betriebskosten, Grundgebühren bei Strom, Internet,...)an, die irgendwer bezahlen muss. Hätte sie die Kosten vermeiden wollen, hätte sie die Wohnung kündigen müssen.
29.09.2020 um 12:08 Uhr
Das ist doch klar,
dass man als Mieter zu zahlen hat, auch wenn man die Unterkunft nicht benutzt. Die Studentin hätte vorher rechtzeitig kündigen sollen!
29.09.2020 um 09:19 Uhr
Miete
Naja, die Wohnung stand ihr ja trotzdem zur Verfügung und konnte nicht anders verwendet werden. Ich sehe das wie ein Fitness-Studio-Abo. Da kann ich auch nicht sagen, ich war ein Jahr nicht dort, ich will mein Geld zurück.
Die Studentin hat hier wohl eine falsche Auffassung und ein überhöhtes Anspruchsdenken.