Im Dezember sprach das Verwaltungsgericht München ein Urteil, das Städte in aller Welt hoffen lässt. Die digitale Buchungsplattform Airbnb muss der bayrischen Hauptstadt demnach zahlreiche Daten zu den angebotenen Ferienwohnungen und Vermietern bekannt geben. Etwaige Verstöße gegen geltende Gesetze seien sonst nur schwer nachweisbar. Bisher hatten sich derartige Online-Angebote immer auf den Datenschutz berufen und meist keinerlei Informationen weitergegeben.
Vermieter aufgepasst
Airbnb & Co.: In der Steiermark drohen Strafverfahren
Die Online-Plattformen kamen der gesetzlichen Meldepflicht über die Vermieter in der Regel nicht nach. Allein für Graz geht es um stolze 225.000 Euro.
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