Die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontierte Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat am Handelsgericht Wien eine Niederlage gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) einstecken müssen. Der VKI klagte im Namen eines Kunden, der mit Lyoness unzufrieden war und Geld zurück wollte, was die Firma verweigerte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.