Eine derart triste Stimmung habe er noch nie bei einer Pressekonferenz erlebt, gesteht Donnerstagfrüh ein zerknirschter Josef Herk. Es ist die massive Unzufriedenheit in der Baubranche, die der Wirtschaftskammer-Präsident übermittelt – basierend auf „überlangen Bauverfahren“ in der Stadt Graz. Daran hatten Immobilienentwickler ja wiederholt Kritik geübt, da auf diese Weise der Wirtschaft massiv geschadet werde – an diesem Donnerstag nun geht man einen Schritt weiter: So werde man beim Land die Forderung nach einer Novelle des steirischen Raumordnungsgesetzes einbringen, betont Herk. Künftig soll bei Bebauungsplänen nicht nur der exakte Beginn des Fristenlaufs festgelegt werden – vor allem soll im Gesetz ein „Automatismus“ verankert werden, „wonach ein Verstreichen der 18-Monate-Frist ein Auslaufen der Bebauungsplanpflicht bewirkt“. Derzeit darf ja laut Gesetz die Ausarbeitung von Bebauungsplänen nicht länger als 18 Monate lang dauern – das werde aber regelmäßig ignoriert, ergänzt Fachgruppen-Obmann Gerald Gollenz. „Auch die Stadt Graz muss sich an Gesetze halten.“
WK fordert Gesetzesnovelle
Bauverfahren: Die Stadt Graz erntet neue Forderungen – und Schadenersatzklage
„Man verhindert vorsätzlich Arbeitsplätze“: Vertreter der Wirtschaftskammer üben harsche Kritik an überlangen Bauverfahren in Graz und fordern Gesetzesnovelle.
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