Mit dem frischen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in der Hand bereitet Hannes Schreiner den nächsten Schritt vor. Er wird von der Stadt Graz Schadenersatz für entgangene Geschäftseinnahmen einfordern. Bereits 2017 hatte er ein Ansuchen gestellt, das Grundstück am Bahnhofgürtel zu verbauen. Die rund 10.000 Quadratmeter sind als Bauland und Gewerbefläche gewidmet, die Baudichte mit 0,5 bis 2,5 im Flächenwidmungsplan ausgewiesen. Die Stadt Graz hat das Areal aber mit einer Bebauungsplanpflicht belegt – allein: Sie hat den Bebauungsplan nie erstellt.
Nach Höchstgericht-Spruch
Es geht um Millionen: Unternehmer bringt Schadensersatzklage gegen Graz ein
Weil er sieben Jahre lang umsonst auf einen Bebauungsplan warten musste, fordert Projektentwickler Hannes Schreiner nun Schadenersatz von der Stadt Graz ein.
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