Ein 44-jähriger Steirer hat sich am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verantworten müssen. Der Mann hatte im Februar 2018 ein Auto gelenkt und war mit einem Lkw kollidiert. Die 40-jährige Beifahrerin, seine Lebensgefährtin, kam dabei ums Leben. Vor Gericht wurde bereits bei mehreren Verhandlungsterminen um den Unfallhergang gestritten.

Die Kollision zwischen dem Pkw und dem Lkw passierte am 20. Februar in St. Andrä im Sausal (Bezirk Leibnitz). Die Witterung war schlecht, es hatte zu schneien begonnen. In einer abschüssigen Rechtskurve soll der Beschuldigte laut Anklage mit seinem Wagen kein angepasstes Tempo gewählt haben. Deswegen soll das Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und gegen das Schwerfahrzeug gekracht sein. Der Lkw war laut Tacho mit 18 km/h unterwegs, der Pkw soll laut Gutachter rund 60 km/h gefahren sein, als es zur Kollision kam.

Am Mittwoch war zum wiederholten Male der Kfz-Sachverständige am Wort. Er rechnete mehrere Simulationen des möglichen Unfallhergangs durch und kam anhand der Endposition der Fahrzeuge zu einem Ablauf, der in wesentlichen Teilen zur Anklage passte. Doch der Verteidiger des Beschuldigten hakte mehrfach nach und versuchte das Gutachten anders zu deuten.

Der Steirer ist von Richterin Elisabeth Juschitz wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Mildernd wertete sie, dass der 44-Jährige bei dem Unfall selbst schwer verletzt wurde, er unbescholten war und die gestorbene Beifahrerin seine Lebensgefährtin war. Der Mann kündigte mit seinem Anwalt volle Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.