
Es ist ein veritabler Streit unter Juristen: Ist der Staat gegenüber Unternehmen auf Grundlage des Epidemiegesetzes (Paragraf 32) schadenersatzpflichtig? Ja, sagen die einen. Es sei schlichtweg verfassungswidrig, dass mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz ausgerechnet die Entschädigungsansprüche außer Kraft gesetzt wurden.
27.11.2020 um 20:05 Uhr
Die Wirte wollen erst gar nicht aufsperren,
weil ihnen die Bundesregierung mehr Entschädigung nachschmeißt, als sie bei einer Öffnung ihres Lokals verdienen würden!
Das muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen.