Es ist ein veritabler Streit unter Juristen: Ist der Staat gegenüber Unternehmen auf Grundlage des Epidemiegesetzes (Paragraf 32) schadenersatzpflichtig? Ja, sagen die einen. Es sei schlichtweg verfassungswidrig, dass mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz ausgerechnet die Entschädigungsansprüche außer Kraft gesetzt wurden.