Darauf hat man beim Land Steiermark mit Spannung gewartet. Nach dem grünen Licht des Grazer Landesverwaltungsgerichtes für die Überführung in Trautenfels (an der staugeplagten Kreuzung Ennstal Bundesstraße B 320 mit der Salzkammergutstraße B 145) hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Wien den Antrag auf aufschiebende Wirkung der Beschwerden von Anrainern und Projektgegnern abgewiesen.
Antrag abgewiesen
B 320: Überführung Trautenfels in greifbare Nähe gerückt
Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hat nun die aufschiebende Wirkung von Einsprüchen abgewiesen. Das Land könnte ausschreiben.
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