Darauf hat man beim Land Steiermark mit Spannung gewartet. Nach dem grünen Licht des Grazer Landesverwaltungsgerichtes für die Überführung in Trautenfels (an der staugeplagten Kreuzung Ennstal Bundesstraße B 320 mit der Salzkammergutstraße B 145) hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Wien den Antrag auf aufschiebende Wirkung der Beschwerden von Anrainern und Projektgegnern abgewiesen.