Die Tageszeitung "Die Presse" berichtet von einer Disziplinarstrafe über 7000 Euro für einen älteren Richter, die der OGH nun bestätigt.

So soll der Ausbildner (Sprengel Wien, NÖ, Burgenland) eine Richteramtsanwärterin bedrängt haben. Der Ältere bot ihr bei ihm zu Hause Oralsex an und soll eine "Orgasmus-Garantie" abgegeben haben. 

Als sich die Frau weigerte, zeigte er ihr angeblich eindeutige Videos und soll die Frau nach ihren Vorlieben gefragt haben. Etwa "ob sie schon einmal Oralverkehr und einen Orgasmus gehabt habe". Sie würde etwas verpassen.

Die Berufsanwärterin lehnte strikt ab. Vielmehr kam es zu einem Verfahren - das OLG Graz verhängte eine Disziplinarstrafe über 7000 Euro. Tenor: Ein Richter hat "die Pflicht, sich im und außer Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen seines Berufsstandes nicht gefährdet wird".

Der Richter akzeptierte nicht, verwies sinngemäß auf die Privatsphäre eines Beamten und tat sein Vorgehen als "annahmebedürftiges Anbot" ab. Er habe der Kollegin in spe nur "sexuell zu Diensten sein zu wollen". Die Frau hätte ja jederzeit gehen können.

Dem folgte der Oberste Gerichtshof nicht und bestätigte das Urteil des OLG Graz.