Im Fall jenes steirischen Arztes, der vom Vorwurf, seine Kinder gequält zu haben, freigesprochen worden ist, liegt nun die Urteilsbegründung vor. Darin wird unter anderem das optische Erscheinungsbild von Zeugen bewertet, berichtete das "profil". Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil berufen wird, hieß es am Dienstag.