Besonders auf das neue Jahr freuen können sich alle Steirerinnen und Steirer, die noch alte Gutscheine für Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltungen in einer Schublade herumliegen haben. Denn: Seit 1. Jänner 2023 müssen noch nicht eingelöste Gutscheine für Veranstaltungen, die im Jahr 2020 beziehungsweise im ersten Halbjahr des Jahres 2021 coronabedingt nicht stattfinden konnten, von den Veranstaltern bar ausbezahlt werden. Inhaber von Gutscheinen, die erst im zweiten Halbjahr 2021 oder im Jahr 2022 ausgestellt wurden, müssen sich hingegen noch etwas gedulden. Diese Gutscheine können erst ab Jänner 2024 in bar abgelöst werden.