Eigentlich hätten am Dienstagmorgen drei Männer auf der Anklagebank des Grazer Straflandesgerichts vor einem Schöffengericht Platz nehmen sollen. Zwei davon Polizisten. Der Erstangeklagte (28), er soll sich als Polizist mit einem Häftling angefreundet haben und ihm einen Joint ins Gefängnis gebracht haben, kam ohne Anwalt. Bei Strafprozessen vor einem Schöffengericht besteht allerdings Anwaltspflicht, sein Verfahren wurde ausgeschieden. Der Zweitangeklagte (29), ihm hatte der Polizist den Joint geliefert und er hatte ihn auch gebeten, 25 Gramm Cannabis bei seiner Freundin abzuholen und ins Gefängnis zu schmuggeln, ist untergetaucht. Bleibt der Drittangeklagte. Er ist ebenfalls Polizist (59) und hatte seinen Kollegen kontaktiert, als er von den Ermittlungen gegen den Kollegen wegen des Joints erfahren hatte. Und das hatte Auswirkungen, denn als der 28-Jährige von seinem Vorgesetzten vorgeladen wurde, konnte er sich schon denken, worum es ging, und brachte den Urin seines Bruders zum Drogentest mit.