Für Transgender-Mann gilt nach Geschlechtsumwandlung Pensionsalter 65
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass für einen Mann, der früher eine Frau war und sein Geschlecht umwandeln ließ, das Pensionsalter von 65 Jahren gilt. Der Eintrag im Zentralen Personenstandsregister am Stichtag sei entscheidend.