"Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern! Keine Keime und Antibiotika auf den Tellern unserer Familien" hieß es auf den großflächigen Plakaten, die 2019 im Namen von IST (Initiative SteirerInnen gegen Tierfabriken) in Leibnitz und Gleisdorfaffichiert wurden. Das sorgte für Unmut in der Bauernschaft und vor allem beim ÖVP-Bauernbund, der eine Kollektivbeleidigung des gesamten Bauernstandes sah und eine Unterlassungsklage gegen den IST-Aktivisten Franz Sölkner einbrachte. Sölkner selbst sprach damals davon, mit den Plakaten eine notwendige Debatte rund um den Pestizid- und Chemieeinsatz anregen zu wollen.
Urteil in der Plakatstreitcausa
Bauern dürfen nicht als Giftspritzer bezeichnet werden
Plakate, die vor "giftspritzenden Bauern" warnten, sorgten für Aufregung in der Bauernschaft und endeten vor Gericht. Das Bezirksgericht Graz-Ost hat jetzt (noch nicht rechtskräftig) einer Unterlassungsklage des Bauernbunds gegen den IST-Aktivisten Franz Sölkner stattgegeben. Er muss die Behauptungen auf Plakaten in der gleichen Größe widerrufen.
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