Mund-Nasen-Schutz im Unterricht? Namens einer Schülerin (15) aus der Obersteiermark wird nun Klage gegen die Republik Österreich geführt. Laut einer Aussendung von Purkarthofer PR vertritt die Kanzlei von Michaela Hämmerle (Schladming, Rottenmann) die 15-Jährige.

Dieser (Rechts-)Weg habe sich "im Gespräch mit ihr ergeben", erzählt die Anwältin der Kleinen Zeitung. Hämmerle habe sich überlegt, was man "da machen kann". Nun wird der zivilrechtliche Weg eingeschlagen.

Tenor: Es würde "für den Zwang des Tragens des MNS während des Unterrichts keine Evidenz für die Verhinderung einer Ansteckung mit Covid-19" geben. Sehr wohl würde es "eine Evidenz, dass Kinder und Jugendliche von Covid-19 kaum betroffen sind", geben.

Hämmerle führt laut PR-Mailing auch die "fehlende Verhältnismäßigkeits-prüfung" an. Das Wohl des Kindes müsse vorrangig betrachtet werden. Dieses sieht die Anwältin verletzt.

Gruppierung

Unterstützt werde die Musterklage von der Initiative "ICI". Diese Gruppierung war bereits wegen einer Versammlung in Graz und Demo in Wien in die Schlagzeilen geraten.

Hämmerle betont, bei ICI nicht aktiv zu sein. Oder Geld für die Musterklage zu erhalten. Sehr wohl sei sie Gründungsmitglied der "Anwälte für Aufklärung". Es würde eben viele Menschen geben, die verunsichert seien. "Es sind schon wieder dreißig Anfragen am Tisch."

Auszug aus der Mitteilung
Auszug aus der Mitteilung © screenshot

Die Kanzlei hat auf sozialen Medien bereits vor Bekanntwerden der Musterklage auf eine, ihrer Ansicht nach "Unzahl gesetzwidriger Verordnungen und verfassungswidriger Gesetze" aufmerksam gemacht. Und ersucht, sich zu melden/Termine zu vereinbaren.

Und was passiert, wenn der Rechtsweg lange dauert? "Das Mädchen ist derzeit im Distance Learning." Sie "will aber nicht in die Schule", wenn dort Maskenpflicht während des Unterrichts gilt.

Hinweis: Ersuchen um ein Interview mit der Schülerin wurden abgelehnt.