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Gericht entschied

Corona-Sperre rechtswidrig: Weiße Weste für Autowaschanlagen

Die Selbstbedienungs-Autowaschanlagen hätten nicht gesperrt werden müssen. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark bestätigte Beschwerden der Betreiber. Kammer spricht von "richtungsweisendem Urteil".
Polizeilich gesperrte Autowaschanlage am 4. April in Graz-Webling - Uniwash bekam nun vor dem Landesverwaltungsgericht Recht
© Rechtsanwalt Dieter Neger
Polizeilich gesperrte Autowaschanlage am 4. April in Graz-Webling - Uniwash bekam nun vor dem Landesverwaltungsgericht Recht
© Rechtsanwalt Dieter Neger
Thomas Rossacher und Ulrich Dunst
29. Juli 2020,
14:38 Uhr

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